Einigung über die Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung
Die Landtagsfraktionen von Grünen und CDU haben sich darauf geeinigt, dass der TVL-Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023 einschließlich des Sockelbetrags von 200 Euro zeit- und inhaltsgleich auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden soll.
Was das im einzelnen bedeutet, darüber informiert das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) detailiert hier:
Mitteilung LBV (115,8 KB)