Land will an Kostendämpfungspauschale festhalten

BBW enttäuscht von Umsetzung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts

Enttäuscht hat der BBW - Beamtenbund Tarifunion (BBW) das Vorhaben der Landesregierung zur Kenntnis genommen, mittels Gesetzesänderung im Haushaltsbegleitgesetz 2024/2025 die Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes beizubehalten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte im März 2024 die Kostendämpfungspauschale - als weitere Sparmaßnahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 - aus formellen Gründen für rechtswidrig und damit für unwirksam erklärt.
Aufgrund des BVerwG-Urteils hatte der BBW die Landesregierung Ende März 2024 auf-gefordert, im baden-württembergischen Beamten- und Versorgungsbereich die jährliche Eigenbeteiligung bei Krankheitskosten zur Kostendämpfung der Beihilfe umgehend abzuschaffen und dem positiven Signal vieler Bundesländer zu folgen. Mit Bedauern musste man jetzt zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung auf dieses Sparinstrument zulasten Kranker nicht verzichten will.
Im Entwurf eines neuen Haushaltsbegleitgesetzes hat die Landesregierung nun vorgesehen, durch eine entsprechende Neuregelung im Landesbeamtengesetz die unwirksame Erhöhung der Kostendämpfungspauschale, die seit 2013 gilt, rückwirkend zu „heilen“.
Dies bedeutet, dass es keine Rückzahlung der Kostendämpfungspauschale geben soll, obwohl seit 2013 die gesetzliche Grundlage für die entsprechende Regelung der Beihilfeverordnung gefehlt hat. Stattdessen soll nun die Kostendämpfungspauschale mit gleichem Inhalt und Höhe per Gesetz für die Vergangenheit ab 2013 und für die Zukunft zementiert werden.
Beim BBW hat man erhebliche Zweifel, ob der Weg, den das Land einschlagen will, um die Kostendämpfungspauschale rückwirkend rechtssicher im Landesbeamtengesetz zu verankern, einer rechtlichen Prüfung standhält. Schließlich habe das BVerwG in seiner Urteilsbegründung klar dargelegt, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehle, die auch nicht nachträglich geschaffen werden könne. Schwerwiegender ist jedoch, dass das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Recht und Staat ins Wanken gerät, wenn gerichtliche Rügen nicht zur Rücknahme von Fehlern führen, sondern der rechtliche Rahmen aus- bzw. überreizt wird.
Der BBW appelliert deshalb erneut an die Politik die Kostendämpfungspauschale vollständig abzuschaffen.
Der Verband der Verwaltungsbeamten fordert aufgrund des Urteils ein Rückführen der Kostendämpfungspauschale auf den Stand vor dem Haushaltbegleitgesetz 2013/2014 ohne Eingriffe und Verschlechterungen in der Beihilfeverordnung.
Aufgrund der unsicheren Rechtslage gilt weiterhin die Empfehlung für die beihilfeberechtigten Mitglieder, Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale einzulegen.
Mitglieder, die den Musterwiderspruch 3-24 nicht bereits per Mail erhalten haben, können diesen per Mail unter info@vdv-bw.de weiterhin bei der Geschäftsstelle anfordern.

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