Entschließung der Vertreterversammlung 2024
Zentrale Forderungen des Verbands der Verwaltungsbeamten (VdV) für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst in der Verwaltung
1. Dauerhafte Sicherstellung einer verfassungskonformen Alimentation nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts
2. Zeit- und wirkungsgleiche systemgerechte Übertragung von Tarifergebnissen auf den Beamten- und
Versorgungsbereich
3. Reduzierung der Wochenarbeitszeit
4. Einführung von Lebensarbeitszeitkonten
5. Aufgabenbezogene Personalausstattung
6. Digitalisierung und den unterstützenden Einsatz von KI auf allen Ebenen (Infrastruktur, Ausstattung in
den Behörden inklusive eines Gesamtkonzepts, Aus- und Weiterbildung, insbesondere Future Skills
Technologie und Sozialkompetenz)
7. Beibehaltung des bewährten Systems der Beihilfe sowie
• komplette Streichung der Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg
• Dynamisierung der Einkünftegrenze für beihilfeberechtigte Ehe- und Lebenspartner (20 000 € seit
2021) und Berücksichtigung der Renteneinkünfte mit dem Ertragsanteil (anstatt Bruttorente)
8. Umwandlung von befristeten Arbeitsverhältnissen in unbefristete
9. Konsequente Verfolgung von jeglicher Gewalt gegen öffentlich Beschäftigte
10. Verbesserung der Chancengleichheit, insbesondere zeitnaher Abschluss der Evaluation und zeitnahe
Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes
11. Mütterrente (Verbesserung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der
Pensionsberechnung)
12. Dienstwohnungen für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst
13. Weitere Stärkung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
14. Erhöhung der Zulassungszahlen an den Verwaltungshochschulen Kehl und Ludwigsburg
15. Beschleunigung der Zulassungsverfahren an den Verwaltungshochschulen
16. Änderungen der Landesnebentätigkeitsverordnung mit zeitgemäßer Anpassung
17. Rückführung der Beihilferegelungen auf den Stand von 2012, Streichung der noch bestehenden
Kürzungen aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2013
18. Nachbesserung der Besoldungstabellen im Hinblick auf Attraktivität von Führungsämtern, Beachtung
des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen und konsequente Weiterentwicklung
- Stand 23. September 2024 -