Berufspolitik

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen

Anfang März hat die Bundesregierung ihr Rentenpaket II vorgestellt. Es soll helfen, das Rentenniveau zu stabilisieren. Neben steigenden Beiträgen soll auch „Generationenkapital“ künftig die Rente sichern – dafür will die Ampel Milliarden für die Rente in den Aktienmarkt stecken. Mit den Erträgen sollen später die Beiträge stabilisiert werden. In diesem Zusammenhang zeigte sich Arbeitsminister Hubertus Heil offen, auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen zu lassen. So sollen weitere Gruppen in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden.
Die Idee ist nicht neu. So wurde von unterschiedlichen Parteien die Erweiterung in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Angeblich handelt es sich um eine soziale Ungerechtigkeit. Bisher ist es durch das Engagement des bbw, des dbb und nicht zuletzt des VdV erfolgreich gelungen, dies abzuwehren. Auch dieses Mal ist Vorsicht geboten. Der im Grundgesetz festgeschriebene Grundsatz der Alimentation ist auch bei diesem Thema nicht nur zu beachten, sondern eben auch begründet. Ein weiterer Aspekt ist zu bedenken: Bezöge man die Beamtinnen und Beamten in die Rentenkasse ein, entstünden schlagartig sehr hohe Kosten für die öffentlichen Kassen, denn sie müssten dann ab sofort die Beiträge aufbringen. Die Pensionen für die Beamten werden derzeit erst mit Eintritt in den Ruhestand fällig. Die Lebenserwartung ist bei Beamten relativ hoch, langfristig würden sie damit die Rentenversicherung wohl eher belasten als entlasten. Das Land Baden-Württemberg hat schon vor vielen Jahren einen Pensionsfond eingerichtet und diesen sukzessive gut gefüllt. Erst in wenigen Jahren soll dieser erstmals zur Finanzierung der Pensionen angetastet werden. Der Kommunale Versorgungsverband hat schon immer über eine Umlage bei seinen Mitgliedern eine entsprechende Rücklage geschaffen. Es gibt also keinen Grund, das bewährte System aus monetären Gründen zu verändern. Ein bisschen weniger Ideologie und große Emotionen und ein bisschen mehr realistische Politik mit Blick auf die Fakten würde bei diesem Thema helfen.

Ein Jahr nach Einführung des „Hamburger Modells“ wurde in einer Anfrage im Landtag nach dem Erfolg dieser Pauschalen Beihilfe gefragt. Danach haben sich rund die Hälfte der bereits freiwillig gesetzlich Krankenversicherten für dieses Angebot entschieden. Nur ein relativ geringer Teil (600) davon waren neu eingestellte Beamtinnen und Beamte. Das Finanzministerium bewertet das erste Jahr als Erfolg. Dies kann man sicherlich auch anders sehen. Dem Land sind im Jahr 2023 dadurch Kosten von rund 7,5 Mio. Euro entstanden. Schon aus Kostengründen ist dieses Modell abzulehnen und ein Wahlmodell ist es eben auch nicht, denn ein Wechsel ist gerade nicht möglich. Insbesondere aufgrund der nicht vorhersehbaren Lebensumstände kann davon nur abgeraten werden.

Im Februar hat die Landesregierung den Entwurf eines Gleichbehandlungsgesetzes vorgelegt. Vor Beginn des Anhörungsverfahrens konnte der VdV Anregungen vorbringen. Der VdV lehnt den Gesetzentwurf für ein solches neues, bisher in dieser Form nicht existierendes Gesetz ab. Ein Generalverdacht zu Lasten der im öffentlichen Dienst Beschäftigten ist nicht auszuschließen. Für die Personalgewinnung ist eine solche Regelung wohl kontraproduktiv. Kurz: Die Politik spricht von Wertschätzung und macht ein Antidiskriminierungsgesetz.

Das Tarifergebnis wurde auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Dies ist sicherlich ein Erfolg zahlreicher Gespräche mit überzeugenden Argumenten. Schön wäre gewesen, einen Blick über den Tellerrand hinaus zu wagen. Langfristig wäre eine andere Form der Übernahme vor dem Hintergrund einer verfassungskonformen Besoldung wohl der bessere Weg gewesen.
 
Seit Ende März gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe unwirksam ist. Es besteht die Sorge, dass nach Vorliegen der Entscheidungsgründe das Land durch eine Rechtskorrektur auch künftig auf die Pauschale nicht verzichtet. Dies wäre natürlich ärgerlich. Zahlreiche Bundesländer haben diese Maßnahme bereits aufgegeben. Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2013 eingeführt, wäre es jetzt höchste Zeit, auf diese Sparmaßnahme komplett und endgültig zu verzichten. Der VdV bleibt an dem Thema auch bei den kommenden politischen Gesprächen dran.


Jochen Müller
Verbandsvorsitzender


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